Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Klausel 1: Geltungsbereich und Zielsetzung

1.1 Danone ist bestrebt, lautere und ethische Beziehungen mit unseren Geschäftspartnern, einschließlich Lieferanten, Händler und aller anderen Dritten, zum Zwecke dieses Dokuments gemeinsam als „Geschäftspartner“ bezeichnet, aufzubauen

1.2 Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Geschäftspartner von Danone.

1.3 Dieser Verhaltenskodex definiert Erwartungen unserer Geschäftspartner in Bezug auf unser ethisches Verhalten. Wir sind verpflichtet, diese Parteien fair und ethisch zu behandeln, wie es in unserem Kodex des Geschäftsverhaltens festgelegt ist.  

1.4 Die Akzeptanz und Einhaltung dieses Kodex (oder der Bestimmungen der gleichwertigen Regeln) ist für alle Geschäftspartner zwingend vorgeschrieben.  

1.5 Es gilt als vereinbart, dass die Akzeptanz und Einhaltung dieses Kodex von einem in Geschäftsbeziehungen mit Danone tretenden Geschäftspartner bestätigt werden (es sei denn, dass gleichwertige Regeln vorliegen). 

Klausel 2: Auswahlverfahren für Geschäftspartner und Interessenkonflikte

2.1 Danone behält sich das Recht vor, eine Integritätsprüfung unserer Geschäftspartner als Bestandteil ihres Auswahlverfahrens durchzuführen. 2.2 Geschäftspartner werden aufgefordert, potenzielle Interessenkonflikte vor Beginn des Auswahlverfahrens offenzulegen.

Klausel 3: Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie, Geldwäsche, Wettbewerbsrecht und internationale Handelssanktionen

3.1 Geschäftspartner haben alle anwendbaren Gesetze für fairen Wettbewerb und gegen Korruption und Geldwäsche zu befolgen.

3.2 Geschäftspartner dürfen sich in keiner Art und Weise der Bestechung oder Korruption bedienen, um einen unlauteren oder ungebührlichen Vorteil, ob tatsächlich oder vermeintlich, zu erzielen.

3.3 Geschäftspartner sollen sich nicht an Tätigkeiten beteiligen, die als wettbewerbshindernd angesehen werden könnten.

3.4 Geschäftspartner sollen keine Geschäfte mit Parteien machen, die durch Sanktionen belegt sind und haben alle anwendbaren internationalen Handelssanktionen zu beachten.

Klausel 4: Geschenke und Einladungen

4.1 Den Geschäftspartnern wird untersagt, Danones Mitarbeitern, Danones Kunden oder sonstigen relevanten Mitgliedern der Interessengruppen (wie z.B. Regierungsbeamte), wenn Sie im Auftrag von Danone tätig sind, Geschenke oder Bewirtungen über einen Nominalwert anzubieten. Alle angebotenen Geschenke müssen von einem rein nominalen Wert sein und dürfen nicht dazu bestimmt sein (oder als solche wahrgenommen werden), um eine geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen. Die angebotene Bewirtung muss dem Geschäftszweck entsprechen, von einem entsprechenden Wert sein und darf nicht dazu bestimmt sein (oder als solche wahrgenommen werden), um eine geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen. Während Ausschreibungen oder vertraglicher Verhandlungen dürfen keine Geschenke oder Bewirtungen angeboten werden.

Klausel 5: Menschenrechte

5.1 Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter schützen und fördern. Wir erwarten von ihnen, dass sie faire Arbeitgeber sind und die internationalen Arbeitsnormen, einschließlich der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Gesetzgebung über das Verbot der Sklaverei und des Menschenhandels respektieren.

Klausel 6: Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

6.1 Geschäftspartner sind verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bei ihrer Arbeit für Danone zu beachten. Wir erwarten von ihnen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt so weit wie möglich zu mildern.

Klausel 7: Prüfung

7.1 Danone behält sich das Recht vor, dem Geschäftspartner die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgehaltenen Regeln mittels Vor-Ort- oder Desktop-Prüfungen zu bestätigen. Wenn Prüfungen vor Ort erforderlich sind, werden sie den Geschäftspartnern rechtzeitig angekündigt, so dass die Prüfung nicht unnötig ihren Geschäftsbetrieb stört.

Klausel 8: Meldung von Bedenken

8.1 Sollten Sie irgendwelche Bedenken bezüglich dieses Verhaltenskodex oder dessen Anwendung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner bei Danone. Wenn Sie aus irgendeinem Grund über Ihr Anliegen vertraulich über einen anderen Kanal berichten möchten, stellen wir Ihnen auch ein spezielles Berichtserstattungswerkzeug DANONE ETHICS LINE zur Verfügung (www.danoneethicsline.com). Dieses Tool kann auch anonym genutzt werden, wenn nötig.

8.2 An keinem, der über ein echtes Anliegen in gutem Glauben berichtet, wird Vergeltung geübt. Alle Fälle werden in geeigneter Weise untersucht und, wo man Verstöße feststellt, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.